Deutsch-Sowjetischer Grenz und Freundschaftsvertrag vom 28.9.1939: |
Vertrauliches Protokoll1) |
Vertrauliches Protokoll
Die Regierung der UdSSR wird den in ihren Interessensgebieten ansässigen Reichsangehörigen und anderen Persönlichkeiten deutscher Abstammung, sofern sie den Wunsch haben, nach Deutschland oder in die deutschen Interessengebiete überzusiedeln, hierbei keine Schwierigkeiten in den Weg legen. Sie ist damit einverstanden, dass diese Übersiedlung von Beauftrag- ten der Reichsregierung im Einvernehmen mit den zu- ständigen Behörden durchgeführt wird und dass dabei die Vermögensrechte der Auswanderer gewahrt bleiben. Eine entsprechende Verpflichtung übernimmt die Deutsche Reichsregierung hinsichtlich der in ihren Interessengebieten ansässigen Personen ukraini- scher oder weissrussischer Abstammung.
Moskau, den 28. September 1939.
Für die Deutsche Reichsregierung: In Vollmacht der Regierung der UdSSR: Ribbentrop Molotow
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1) ADAP, D, Bd. VIII, Nr. 158, S. 128